Anfrage & Buchung
Um die Kosten für Euch so gering wie möglich zu halten, sind wir noch nicht mit einer Buchungsmaschinerie verbunden.
Ihr bucht privat von privat!
Ob das Ferienhaus für den von Euch gewünschten Zeitraum frei ist und welche Kosten individuell auf Euch zukommen, könnt Ihr entweder im Buchungskalender sehen oder Ihr schreibt mir eine Mail mit Euren Fragen. Um Euch besser kennenzulernen, stellt Euch doch bitte auch kurz vor und teilt uns mit, mit wem Ihr reist (Alter / Geburtstag) und was der Zweck Eurer Reise ist. Wir antworten im Normalfall innerhalb weniger Stunden.
Schneller geht´s mit dem Buchungskalender-Tool (siehe unten).
E-Mail an:
Petra Horn
Mit der Buchungsbestätigung lasse ich Euch eine Telefonnummer zukommen, unter der ich bei weiteren Fragen und während Eures Aufenthaltes für Euch erreichbar bin.
Wir sprechen Eure Sprache!
We speak your language!
Parliamo la vostra lingua!
Für den Fall, dass Ihr erst prüfen wollt, ob der von Euch gewünschte Zeitraum überhaupt frei ist, schaut gerne in den Buchungskalender und startet dann Eure Anfrage an uns.
CORONA - Hygienekonzept
Stand: 08.01.2023
- Vermietung je nach aktueller Corona-Verordnungs-Lage des Landes Niedersachsen - aktuell: Ohne Einschränkungen!
- Zwischen einzelnen Vermietungen liegt jeweils mindestens 1 Tag Pause, in der das Ferienhaus unbewohnt ist.
- Nur bei Warnstufe 1: Alle Gäste müssen am Tag der Anreise entweder nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind bzw. jeweils einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der negative PoC-Antigen-Schnelltest darf bei der Ankunft nicht älter als 24 Stunden sein. Wir verweisen auf die Möglichkeit des "Bürgertests" zur Feststellung der Infektionslage (dieser kann in Testzentren täglich gemacht werden).
- Nur bei Warnstufe 1: Alle Gäste (die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bzw. dies nicht nachweisen) müssen für die Dauer ihres Aufenthaltes mind. 2 x / Woche einen neuen negativen PoC-Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Verantwortung liegt bei den Mietern.
- Kontaktbeschränkungen des Landes Niedersachsens sind einzuhalten. Die Verantwortung tragt Ihr als Mieter (bitte schon bei der Buchung beachten).
- AHA-Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Ergänzt diese doch bitte im Sinne aller um +A (die Corona-Warn-App) und +L (Lüften der Räume). Im Emsland verbreitet sich die Nutzung der kostenlosen "LUCA"-App zum Einchecken z.B. in Geschäften.
- Bei Erkrankung während des Aufenthaltes ist neben dem Gesundheitsamt auch der Vermieter zu informieren. Der Aufenthalt muss umgehend beendet und die häusliche Quarantäne im eigenen Zuhause angetreten werden.
- Kontaktlose Schlüsselübergabe bei Ankunft und Abreise.
- Außerdem ist im Haus ein Desinfektionsmittel-Spender für Handdesinfektionsmittel installiert und bei Ankunft gefüllt. Für Mehrbedarf im Verlauf Eures Aufenthaltes seid Ihr selbst verantwortlich. Gegen eine Gebühr füllen wir den Spender erneut.
- Die Unterkunft wird nach jeder Belegung ausgiebig gelüftet und mit angemessenen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert.
- Wäsche wird bei mindestens 60 Grad gewaschen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir können nicht darauf verzichten und stellen sie Euch hier zur Übersicht und Prüfung zur Verfügung.
Objekt: Ferienhaus "Fuchsbau", Harrenstätter Str. 18, 26901 Lorup
Gastgeberin: Petra Horn, Nordstr. 24, 26901 Rastdorf,
Petrahorn @ live.de
1. Anreise / Abreise
Anreise am Anreisetag frühestens ab 15.00 Uhr. Abreise am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit der Gastgeberin individuell vereinbart werden.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Gastgeberin als gekündigt. Die Gastgeberin kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Unterkunftskosten aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Aufenthaltsdauer
Ein Überlassen des Objektes erfolgt für mindestens 2 Nächte und in der Regel nicht länger als für vier Wochen. Ausnahmeregelungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung (vgl. „4. Sonderwünsche und Nebenabreden“.). Eine Dauervermietung ist ausgeschlossen. Kurzzeitaufenthalte von 4 Nächten oder weniger stellen eine zusätzliche Belastung für die Gastgeberin dar und werden mit einer Pauschale („Short-Stay-Fee“) in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Pauschale ist der Homepage bzw. dem Gastvertrag zu entnehmen.
3. Anzahl der Gäste
Das Haus ist grundsätzlich für eine Belegung mit 6 (erwachsenen) Personen ausgelegt. Die Grundpreisberechnung geht von 4 Personen aus. Bei Bedarf können nach Absprache zwei weitere Not-Schlafplätze sowie zwei Klappmatratzen im Haus genutzt werden. Das Zustellen eines eigenen Babybettes wird nicht in Rechnung gestellt.
Das Mindestalter des Hauptgastes ist 18 Jahre. Der Hauptgast haftet stellvertretend für alle ihn begleitenden Gäste.
4. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Gastgeberin. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Der Konsum von Tabakwaren jeder Art ist lediglich im Freien unter Verwendung bereitstehender bzw. zu diesem Zwecke geeigneter Asche-Behälter gestattet. Die obere Etage ist ohne Straßenschuhe zu betreten.
5. Bezahlung
Der Gastvertrag erhält mit Eingang der vollständigen Zahlung auf das Konto der Gastgeberin seine Gültigkeit. Die volle Höhe des Betrages für die Unterbringung ist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Sollte die Frist zur Zahlung auf Grund von kurzfristiger Buchung nicht eingehalten werden können, so ist der Betrag umgehend bzw. in BAR vor Ort zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann die Gastgeberin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermarktung.
Vier Personen sind als Gäste im Grundpreis enthalten. Jede weitere Person wird mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet (siehe Homepage).
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten sind in den Unterkunftskosten enthalten. Exklusive Sonderleistungen sind BAR vor Ort zu entrichten.
Es fallen Gebühren für Kurzzeitaufenthalte und Reinigung an.
6. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des der Gastgeberin entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch die Gastgeberin bis zum 121. Tag vor Ankunft: kostenfrei / keine Entschädigung
- vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Ankunft: 25% des Gesamtpreises
- vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Ankunft: 50% des Gesamtpreises
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Ankunft: 80% des Gesamtpreises
- Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Ankunft ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag des Gastes eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
„Corona“: Wird ein Rücktritt der Gastgeberin auf Grund von behördlichen Anordnungen (Beherbergungsverbot) notwendig, so werden dem Gast bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
7. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die ihm überlassenen Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Dies gilt für alle Personen, die mit dem Hauptgast reisen oder sich im / am Ferienhaus aufhalten. Wenn während des Gastverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich bei der Gastgeberin anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Gastgeberin gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. (Anmerkung: „Spinnweben“ kennzeichnen nicht eine ungenügende Reinigung / Unsauberkeit des Hauses, sondern sind vielmehr der ländlichen Lage geschuldet und zeugen von einem „gesunden Hausklima“. Stören die Nachweise der Existenz von Krabbeltieren im Haus, so sind diese selbst zu beseitigen.)
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei der Gastgeberin eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände und Lebensmittel zu entfernen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Haus ist grundrein zu verlassen. Müll wird in Papier, Verpackungsmaterial („Gelber Sack“ / „Grüner Punkt“), Bio-Müll (keine gekochten Speise-, Fleisch- oder Fischreste) und Haus-/Restmüll getrennt in den vorgesehenen Behältern / an den dafür vorgesehenen Plätzen zu entsorgen. Die ausgehändigten Schlüssel sind zurückzugeben.
8. Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt .
9. Haftung des Gastes
Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang. Der Gast haftet der Gastgeberin für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit dem überlassenen Objekt in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Gast obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden allein auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist. Schäden am Überlassenen hat der Gast der Gastgeberin unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, der Gastgeberin umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Gast die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Gast hat dies der Gastgeberin nachzuweisen und ihr sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Gast alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.
Der Gast haftet für die Kinder in seiner Begleitung. Besonders hingewiesen wird auf eine fehlende (Kinder-) Sicherung zur Begehung der Treppen, des „Sternengucker“-Nachtlagers und des Gartenbereichs mit Naturteich.
ACHTUNG - „Sternengucker“: Keine Kindersicherung, deshalb nicht als Nachtlager für Kinder ohne ihre Eltern geeignet.
ACHTUNG: Bei Betreten des Gartens warnt die Gastgeberin ausdrücklich vor dem ungesicherten Bereich des Naturteiches! Es besteht die Gefahr des Ertrinkens! Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Garten lassen. Die Gastgeberin übernimmt keine Haftung!
10. Haftung der Gastgeberin
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Objektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Gastgeberin ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die verschuldensunabhängige Haftung der Gastgerberin und ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die Gastgeberin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut). Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gastgeberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn die Gastgeberin eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die die Gastgeberin eine Versicherung abgeschlossen hat. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe des Objekts bestanden, haftet die Gastgeberin unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Die Gastgeberin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
11. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100prozentige Übereinstimmung mit dem Objekt kann nicht gewährleistet werden. Die Gastgeberin behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Gastgeberin.